Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können jedoch bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Eltern können für ihre Kinder zukünftig für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis und für Reiseziele über die EU hinaus einen Reisepass beantragen. Beide Dokumente sind in der Regel sechs Jahre gültig. Allerdings verändern sich Kinder sehr schnell, weshalb eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Dokument unter Umständen nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen wird den Eltern geraten bereits vor Erreichen der Gültigkeitsdauer ein neues Dokument zu beantragen.
Eltern werden gebeten, die Gültigkeit der Dokumente ihrer Kinder frühzeitig zu überprüfen. Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt je nach Antragsaufkommen vier bis sechs Wochen.
Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr für den Personalausweis 22,80 € und für den Reisepass 37,50 €.
Für die Antragstellung werden das alte Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Lichtbild, die Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter und bei Erstausstellung in der Gemeinde Quierschied auch die Geburtsurkunde des Kindes benötigt.
Weitergehende Informationen sind auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern und für Heimat www.bmi.bund.de unter dem Stichwort „Kinderreisepass“ veröffentlicht.
Für die Beantragung von Ausweisdokumenten können Sie bequem über die Online-Terminbuchung der Gemeinde Quierschied (einfach anklicken) einen Termin für das Bürgeramt buchen. Bei Fragen rund um dieses Thema, kontaktieren Sie bitte telefonisch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die Telefonnummer 06897/961-0.